Rammstein brauchen neue Anwälte

Rammstein sind wohl die derzeit meist diskutierte Band. Was allerdings weniger am künstlerischen Output liegt als an den Zensurmaßnahmen ihres aktuellen Albums. Die Indizierung der Platte wird derzeit in allen Medien rauf- und leider auch wieder runter diskutiert, was an sich schon unsäglich langweilt. Noch langweiliger wirds erst, wenn man sich zum x-ten Mal mit den pseudorechtlichen Ergüssen der Managements rumschlagen muss. Als ich am späten Freitag mittag vom Veranstalter die Bestätigung für den Fotopass beim Rammstein-Konzert in Köln bekam, hing auch der Vertrag anbei, den der DJV eine Woche zuvor schon angeprangert hatte. Trotz der Schärfe in der Pressemitteilung haben die Bemühungen des DJV offenbar nicht gefruchtet: Der Vertrag, der mir vorgelegt wurde, enthält genau die selben Klauseln. Im dritten Absatz heißt es, man räume
Rammstein das Recht ein (inhaltlich, örtlich und zeitlich unbeschränkt), die Fotografien auf durch Rammstein und/oder ihrem Management betriebenen Webpages ohne gesonderte Vergütung abzubilden
Das hört sich schon für den Laien ziemlich absurd an, dem Rechtswissenschaftler dürften sich bei solchen Formulierungen nicht nur die Zehennägel aufrollen. Denn Tatsache ist, dass die Vergütung von Urhebern im deutschen Rechtssystem eindeutig geregelt ist, und zwar im Urhebergesetz. In §32 UrhG heißt es in Absatz 1:
Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart.
Und weiter in Absatz 2:
Im Übrigen ist die Vergütung angemessen, wenn sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist.
Kostenlos hat der Gesetzgeber damit sicher nicht gemeint. Was das Management von Rammstein dazu bringt, diesen Vertrag auszuteilen? Keine Ahnung. Ein fähiger Rechtsanwalt war es jedenfalls nicht. Und bei mir stößt sowas natürlich auch auf wenig Gegenliebe, deshalb auch meine klare Ansage: Liebes Rammstein-Management, falls ihr wirklich auf die Bilder scharf sein solltet, hier schon mal meine Antwort – NO FUCKING WAY!
P.S.: Von dieser Geschichte mal ganz ab: In dem von Rammstein aufgezwungenen Vertrag werden die Bildjounalisten als “Partner” bezeichnet. Das ist an sich schon ein Ding der Unmöglichkeit. Die Presse kann niemals zum Partner der Managements und Künstler werden, da sie per se unabhängig ist. Als “Partner” bezeichnet zu werden, ist gelinde gesagt eine Frechheit. Wundert mich allerdings angesichts des sonstigen Gehabes dieser Band auch wenig.
Ähnliche Beiträge:
31 Kommentare
Hinterlasse einen Kommentar

WoHei am 30.11.2009, 01:19
Sehr gut! Ich hoffe das Versprechen “no f****ng way!” wird auch eingehalten, und steht auf so sicheren rechtlichen Füßen wie’s klingt.
Den Vertrag nicht einzuhalten, weil der unredlich ist ist jedenfalls sicher besser als auf die Bilder zu verzichten.
Grüße,
Wolfgang
Peter am 30.11.2009, 01:38
@Wolfgang: Ich würde mich doch sehr wundern, wenn ein Gericht diese Klausel für rechtens hält und mich zur Herausgabe der Bilder zwingt. Aber vielleicht sind die Anwälte von Rammstein da ja etwas kreativer in der Argumentation als beim Erstellen des Vertrags.
Wolfgang am 30.11.2009, 11:18
Ja, würde mich auch wundern. Ich sehe das Problem eher darin, dass man (in dem Fall du) riskieren muss verklagt zu werden. Man steht halt als der wirtschaftlich Schwächere da, bei dem es um die Existenz geht. Was hat Rammstein dabei schon verlieren?
Flo am 01.12.2009, 23:40
Warst du denn nun beim Konzert bzw. hast du denn den Vertrag unterschrieben, Peter?
Denn wenn ja, hättest du ja eigentlich doch eine “vertraglich vereinbarte Vergütung” (wie es im ersten Gesetz-Zitat heißt), nämlich null. Egal ob angemessen oder nicht.
Oder seh ich das verkehrt? Wenn du wirklich unterschrieben hast, kommst du glaub ich mit no fucking way nicht so richtig weit.
c-v am 02.12.2009, 00:42
hmmm, da hat Flo nicht ganz unrecht
Und Wolfgang auch nicht – es wird schon wegen genug Sche*sse geklagt… Aber wo steht, dass die Bilder brandingfrei hergegeben werden muessen? Und dass sie scharf sein muessen?
> Die Presse kann niemals zum Partner der
> Managements und Künstler werden, da sie per se
> unabhängig ist. Als “Partner” bezeichnet zu
> werden, ist gelinde gesagt eine Frechheit.
vom Pressebegriff mal abgesehen – ich *erwarte* sogar, als Partner beachtet zu werden. Und nicht als unliebsames Uebel, das man nach 1-2-3 Songs rausschmeisst.
c-v
Peter am 02.12.2009, 00:53
@Flo: Im zweiten Absatz stehts doch eindeutig formuliert: was im Geschäftsverkehr [...] unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist, also ganz sicher nicht kostenlos. Die Rechtslage ist meiner Ansicht nach ziemlich eindeutig, ich würde es aber auch auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Der würde wohl hauptsächlich bewirken, dass die Ungültigkeit solcher “Verträge” ein für alle mal gerichtlich dokumentiert wäre.
c-v am 02.12.2009, 01:02
achja, nettes Rammstein-Video:
http://www.youtube.com/watch?v=tUEyYuZkjVI
Peter am 02.12.2009, 01:03
@c-v: Über den Gegenstand bestehen wohl weniger Zweifel, wenn da tatsächlich Bilder über den Tisch wandern, müssen es dann schon Originale sein. Denn da steht nichts über die Beschaffenheit der Bilder drin, sondern dass die Nutzungsrechte übertragen werden. Zumindest in dem Punkt ist der Vertrag eindeutig. Aber wie gesagt, da wird sich niemand melden – und wenn, naja, meine Antwort kennt ihr ja.
c-v am 02.12.2009, 01:06
@Peter: nein, denn es wurde ja ein ‘Honorar’ (wenn auch 0 EUR) imho wirksam vereinbart
Eine gerichtliche Klaerung waere zwar wirklich wuenschenswert, wobei ich fuerchte dass es nicht zu einer solchen kommen wird (aehnlich den Abzock-Abmahnern) – solange genug Fotografen Bilder kostenlos liefern, haben die ja ihr Ziel erreicht
c-v am 02.12.2009, 01:11
nett waere dann auch ein Verstoss gegen §13 UrhG, der dann ein erhoehtes Honorar zur Folge haette (wobei 2x null……. – oder wuerde dann MFM zugrunde gelegt?) – oder wurde das auch ‘vertraglich’ geregelt (sprich: ausgeschlossen)?
Flo am 02.12.2009, 01:22
Ich hab zwar nix mit Recht am Hut, aber der Satz hier ist doch mE relativ zentral:
“Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart.”
Nur dann! Mit Vertragsunterzeichnung ist die Höhe der Vergütung aber bestimmt. Auf Null Euro. Da spielt angemessen und alles was darunter zu verstehen ist (also das, was du anführst) keine Rolle mehr.
Peter am 02.12.2009, 01:28
@c-v: Nein, nach §32 UrhG muss das Honorar dem entsprechen, was (ich zitiers jetzt noch ein letztes Mal) dem entsprechen, was im Geschäftsverkehr [...] unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist. Also ist es vollkommen egal, welches Honorar vereinbart wurde. Alles, was unterhalb von MFM liegt (was als Basis meist von den Gerichten zugrunde gelegt wird) verstößt gegen den Absatz 2 des §32 UrhG. Und ob “ohne gesonderte Vergütung” als Honorar gilt oder vielleicht gerade als Ausschluß eines Honorars gilt, da wäre ich mir auch nicht so sicher.
Peter am 02.12.2009, 01:37
@Flo: Der §32 UrhG ist wie viele andere Normen für Laien nicht einfach zu verstehen. Ich will mich jetzt nicht als Experten bezeichnen, aber meine Kenntnisse in dem Bereich sind recht ausführlich und mit mehreren Leuten abgestimmt, die ich als Experten bezeichnen würde. Es geht bei juristischen Normen nie um die Deutung eines einzelnen Satzes, deshalb kann man eine Argumentation auch nicht anhand eines solchen Satzes aufbauen. Das führt hier aber alles zu weit, das ist kein juristisches Blog. Zudem ist das alles Spekulation, so lange es nicht gerichtlich geklärt ist. Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich zwei Paar Stiefel.
Vielleicht ist es auch einfacher, wenn man sich den Willen des Gesetzgebers vorstellt: Der hat beim Gestalten des §32 UrhG sicher nicht gewollt, dass Rechteinhaber einseitig benachteiligt werden können. Deshalb hat er die Einrede in den Vertrag und den Hinweis auf die Üblichkeit und Redlichkeit im Geschäftsverkehr einfließen lassen. Schon deshalb sollte man davon ausgehen können, dass es sich bei dem Vertrag um einen recht hilflosen Versuch handelt, kostenlos an Bildmaterial zu kommen.
Ich denke, der Vertrag sollte uns einfach als weiteres Beispiel dienen, wie es um die Einstellung des Managements gegenüber der Presse bestellt ist. Die Presse als Partner, als kostenloser Bildlieferant, als verlängerter Arm der Managements. Schon das wirft ein ziemlich erschreckendes Bild auf die Methoden, die in diesen Kreisen angewandt werden.
Wolfgang am 02.12.2009, 12:03
Hallo Peter und all,
vielleicht hätte ein etwas ausführlicheres Zitat mehr Klarheit geschaffen. In §32 UrhG steht nämlich auch:
“Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, kann der Urheber von seinem Vertragspartner die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, durch die dem Urheber die angemessene Vergütung gewährt wird.”
und in Absatz 2:
“Eine nach einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36) ermittelte Vergütung ist angemessen.”
Das macht die Sache sehr eindeutig. Aus dem oben erwähnten §36 geht hervor, dass die MFM Liste als “Vergütungsregel” anerkannt sein müsste. Und der Abschnitt davor sagt klar, dass ein anderes vertraglich vereinbartes Honorar nicht zwingend binden sein muss, vertragsfreiheit hin oder her.
Also würde ich doch Peter recht geben. Allerdings war dies aus dem ursprünglichen Artikel nicht ersichtlich und: einfach die Bilder nicht rausrücken wird nicht gehen. Sie hergeben und auf Änderung der Honorarvereinbarung bestehen allerdings schon.
HTH Wolfgang
H-M am 03.12.2009, 00:36
Schöne Diskussion hier. Zur Auflockerung mal ein Rammstein Zitat aus dem Song “Mehr”:
“… Was ich habe, ist mir zuwenig
Ich brauche viel, ich brauche ganz viel
Hab nichts zu schenken, wozu Verzicht?
Zwar bin ich reich, doch reicht das nicht
Bescheidenheit? Alles was recht ist!
Ich nehme alles, auch wenn es schlecht ist
Ich werde nie satt, ich werde nie satt
Es ist besser, wenn man mehr hat…”
Ist vielleicht doch nicht ironisch gemeint. Da kann man dann auch mal die Fotografen per Vertrag abzocken.
tribalstar.net am 03.12.2009, 13:15
Hm, schon schade dass eine Band dieser größe immer solche Allüren durch das Managment bekommt. Ich könnte wetten, die Band selbst weiss nur ganz diffus, was ihr Managment da abzieht.
Traurig…
Peter am 03.12.2009, 13:30
@tribalstar: Ja, davon bin ich auch überzeugt. Die Bands selbst sind oft nicht nur uninformiert, sondern auch ganz klar anderer Meinung.
Wolfgang am 03.12.2009, 15:27
Ich denke auch, es geht hier um Überzeugung und nicht um Unwissenheit oder Star-Gehabe.
Mir haben auch schon kleine Bands erzählt, dass es Lohn genug sei überhaupt fotografieren zu dürfen.
H-M am 03.12.2009, 18:41
Na, wenn mir ein Bandmitglied über den weg läuft, würde ich schon mal fragen, ob die Band über den Fotovertrag Bescheid weiß. Und es würde mir natürlich Unwissenheit entgegenhallen. Denn so hohl kann ja wohl keiner sein, sich über die Einschränkung seiner künstlerischen Freiheit öffentlich beschweren und dann die Fotografen abzocken, oder?
Andererseits rollt der Rammstein-Rubel richtig rund auf der Tour und es gibt sogar VIP-Logen mit Champagner-Ausschank. Das Merch verkauft sich auch prächtig, warum nicht noch ein paar Bilder für lau von den Fotografen einfordern?
André am 03.12.2009, 23:40
Im UrhG ist die Rede von “Vergütung”. Soweit ich der deutschen Sprache noch mächtig bin, sind die Synonyme hier für auch: Lohn (Bezahlung einer Arbeit), Gegenleistung (für eine Ware / ein Nutzungsrecht) sowie Entschädigung. Abgesehen davon wird im 3. Absatz (§ 32 UrhG) noch mal deutlich, dass nicht irgendwas in einen Vertrag geschrieben und dann angewendet werden kann, was konträr zum geltenden Gesetz steht:
“(3) Auf eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Urhebers von den Absätzen 1 und 2 abweicht, kann der Vertragspartner sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen.”
c-v am 04.12.2009, 07:39
@ Wolfgang: Dann frag’ doch beim naechsten Mal, dass man sich doch sicher auch deren Musik downloaden kann, es ist doch eine Ehre fuer die Band wenn man ihre Musik hoert?!?
@ H-M: selbst wenn die Band es nicht weiss, und das ganze ‘nur’ vom Management verbrochen wurde – als Band muss man sich das Verhalten seines Managements zurechnen lassen, aehnlich wie Du als Fuhrparkleiter auch dafuer verantwortlich bist, wenn der Fahrer ohne Fuehrerschein unterwegs ist (was besseres faellt mir grad nicht ein)…
The Maastrix » Fotovereinbarungen und Fotoboykott Rammstein am 08.12.2009, 14:55
[...] Fotografenschaft der aktuelle Rammstein-Fotovertrag zugeflüstert. (s. auch entsprechenden Beitrag bei Peter in der Konzertfoto-FAQ) Die Verträge gelten als die härtesten überhaupt, wichtigste [...]
Sebastian Steinfort am 14.12.2009, 21:36
Was ich eigentlich die ganze Zeit noch geschrieben haben wollte:
Wenn man die aktuelle CD mal gehört hat, da gibt es ein Lied namens “Mehr”. Hört man sich den Text an, bleiben nun mit dem letzten Absatz des Vertrags im Hinterkopf nur noch zwei Interpretationen über:
1. Es ist eine reine Selbsterkenntnis der Band und sie leben es voll aus
2. Ihre Gesellschaftskritik ist reine Heuchlerei, um noch irgendwo anecken zu können, damit sich die Platten verkaufen
Eigentlich sehr schade, es war mal eine meiner Lieblingsbands. Aber wie Peter schon woanders schreibt, wenn man sich den Spaß an der Musik nicht verderben will, sollte man… naja und so weiter.
Sven am 15.12.2009, 11:30
Hallo Peter,
im Zusammenhang mit zweifelhasten Verträgen fällt mir auf, dass Du Them Crocked Vultures fotografiert hast. Die sollen doch auch, wenn man verschiedensten Flickr Gruppen ( z.B. http://www.flickr.com/groups/concertshots/discuss/72157622470991551/ ) trauen kann, einen recht zweifelhaften Vertrag vorlegen. Hast Du einen solchen auch gesehen?
Gruß, Sven
Peter am 15.12.2009, 12:58
@Sven: Ja, hab ich. Das war genau der selbe, der auch in der flickr-Gruppe verlinkt ist.
Fabian am 15.12.2009, 22:56
Moin moin Peter,
Anfang Dezember hat “Flo” dich gefragt, ich zitiere:
Warst du denn nun beim Konzert bzw. hast du denn den Vertrag unterschrieben, Peter?
Wäre schön wenn die Fragen beantwortet würden.
Danke
German Psycho am 16.12.2009, 09:58
[...] dazu auch bei Konzertfaq und dem Konzert-Blog, auch das Hamburger Abendblatt verzichtet auf aktuelle Konzertphotos und [...]
Peter am 16.12.2009, 11:02
@Fabian: Wir mussten den Vertrag ja alle unterschreiben, sonst wären wir ja gar nicht reingekommen. Insofern verstehe ich Deine Frage nicht so ganz…
Helmut am 22.12.2009, 01:47
Habe nach dem Durchlesen des Vertrages darauf verzichtet, Fotos vom Kölner Konzert zu machen. Ab und an muss auch mal ein Scan einer Eintrittskarte zur Artikelbebilderung genügen…
Einen ähnlich obskur gestalteten Vertrag hat sich auch das Management von Marilyn Manson ausgedacht – so gab’s dann auch von diesem Konzert nur eine Wortberichterstattung ohne Fotos.
Da lobe ich mir doch New Model Army: die machen keinen solchen Bohei und lassen einen – wenn man denn unbedingt will (aber man will ja eher doch nicht) – während des gesamten Auftritts aus dem Graben heraus fotografieren. Und das ganz ohne Vertrag.
Peter am 22.12.2009, 12:40
@Helmut: Ist halt die Frage, ob man sich das leisten kann. Wer von den Honoraren lebt, kann das wohl kaum.
Helmut am 22.12.2009, 20:26
In der Tat eine üble Zwickmühle für freie Fotografen, die auf jeden Cent des Honorars angewiesen sind. Doch stellt sich die Frage, ab wann Schluss ist mit der Unterzeichnung eines Fotovertrages. Wie weit können Bands und Mangement gehen, bevor der Graben leer bleibt und es keine Bildberichterstattung gibt?
Ich habe zu meinem Erstaunen festgestellt, dass Fotografen zum Teil nicht davor zurückschrecken, einen etwa dreiseitigen Vertrag auf englisch zu unterschreiben, der vorsieht, das Bildmaterial vor Veröffentlichung nach New York zur Freigabe zu senden, die eigene Nutzung einzuschränken, der Band und dem Management uneingeschränktes Nutzungsrecht zu übertragen, ja sogar das Urheberrecht abzutreten (selbst wenn zwischen dem, was dort steht, und dem, wie es gehandhabt wird, meist große Unterschiede liegen).
Aber so etwas sollte ja förmlich danach schreien, dass auf das Fotografieren verzichtet wird.