Ich soll einen Vertrag unterschreiben?
Schlagworte: Akkreditierung, Journalismus, Rechtliches, Verhalten, Vertrag
Es ist ein leidiges Thema. Immer wieder werden den Fotografen Verträge vorgelegt, und immer wieder entzünden sich daran heiße Diskussionen. Und es geht dabei schon lange nicht mehr nur um die Verträge. Direkt oder indirekt hängen damit auch weitere Themenfelder zusammen, sei es die Auslese bei der Akkreditierung oder die Bedingung der Vorberichterstattung. Deshalb ist es mit der schlichten Beantwortung der in der Überschrift gestellten Frage auch nicht getan. Zangsläufig muss ich etwas weiter ausholen, denn es soll hier nicht nur um böse Managements und Tourveranstalter gehen sondern auch um die durchaus berechtigten Ansinnen der Künstler. Ich will hier mal versuchen, das Thema Verträge aus verschiedenen Gesichtspunkten zu beleuchten und ein paar Beispiele zeigen.
Die Sicht des Künstlers
Der Künstler wird von seinem Mangement vertreten und die sehen in ihm in allererster Linie ein Produkt. Dieses Produkt gilt es zu schützen und möglichst viel Geld damit zu verdienen. So weit, so legitim. Gute Leistungen sollen auch gut bezahlt werden. Zum Geldverdienen im Bereich der Liveauftritte eines Künstlers bedient sich das Management verschiedener Mittel – das für uns wesentliche ist die PR-Trommel, die man für den Künstler rührt. Im Vorfeld einer Tour vereinbart man dann zum Beispiel mit bestimmten Medien eine sogenannte Medienpartnerschaft. Die soll sicherstellen, dass diese Medien die Tour bekanntmachen und man damit möglichst viele Menschen erreicht.
Schwierig wird es, wenn diese Medienpartnerschaften an die Grenze zur täglichen Berichterstattung stoßen: Denn oft wird dann auch bei lokalen Tageszeitungen für eine Akkreditierung auch eine Berichterstattung im Vorfeld verlangt. Damit beginnt das Management, aktiv in die Berichterstattung einzugreifen. Nur wenn ein (möglichst positiver) Bericht erscheint, kann das Medium mit einem Fotopass für das Konzert rechnen. Da wird schon lange vor dem eigentlichen Konzert in die Pressefreiheit eingegriffen.

The Prodigy: Keine Akkreditierung ohne Unterschrift
Geht es dann um die Akkreditierung der Fotografen, wird regelmäßig aussortiert. In der Rangfolge ganz oben stehen die lokalen Tageszeitungen, danach kommen die Agenturen und am Ende der Freßkette steht alles, was online publiziert. Das entbehrt nicht nur jeglicher Logik sondern auch rechtlicher Grundlage. Einzig und allein die Tatsache, dass es sich bei Konzerten um private Veranstaltungen handelt und daher das Hausrecht des Veranstalters gilt, schafft eine Quasi-Legitimation für ein solches Vorgehen. Dabei muss auch gesagt werden, dass es nur sehr selten die Veranstalter sind, die sich solche Sachen ausdenken. Die Listen mit den Akkreditierungsanfragen werden in aller Regel vom Management kontrolliert und freigegeben. Mir ist auch nicht bekannt, dass ein Veranstalter Interesse an einer Einschränkung der Berichterstattung hat. Die Veranstalter sind lediglich die Schnittstelle zur Presse und müssen im Auftrag des Managements oder Tourmanagers handeln – oft gegen besseres Wissen.
Wer schließlich eine Akkreditierung bekommt, sieht sich inzwischen sehr häufig mit den schon genannten Verträgen konfrontiert. Dabei spielen wieder mehrere Faktoren eine Rolle: Oft werden die Verträge erst an der Pressekasse ausgehändigt und in aller Regel sind sie auf Englisch verfasst. Wer dessen nicht mächtig ist, kann noch nicht einmal einschätzen, was in dem Vertrag vereinbart wird. Und er kann es später auch nur dann in Erfahrung bringen, wenn er es abfotografiert, denn Kopien werden so gut wie nie ausgehändigt. Da man aber ohne Unterzeichnung des Vertrags keinen Fotopass bekommt, muss man unterschreiben – ob man will oder nicht. Gemeinhin könnte man so ein Vorgehen als Nötigung betrachten – aber auch hier legitimiert die in Deutschland übliche Vertragsfreiheit dieses Vorgehen.
Inhalt der Verträge sind in den meisten Fällen Einschränkungen hinsichtlich der Publikation und der Veröffentlichungsdauer. Was das in für den Fotografen und die Redaktionen bedeutet, lest ihr im nächsten Abschnitt, “Die Sicht der Fotografen”. Was will das Management mit diesen Beschränkungen erreichen? Wie oben geschrieben, ist das Produkt (der Künstler) in vielen Fällen bares Geld wert. Wenn man verhindern möchte, dass sich an diesem Wert etwas zum Negativen ändert, muss man das Bild des Produkts in der Öffentlichkeit -sein Image- schützen. Also bitte möglichst keine negativen Schlagzeilen, keine Skandalberichte und vor allem eine gewisse Exklusivität des Produkts. Wenn jeder über das Produkt schreibt was er will, wird es beliebig. Und genau da setzen die Einschränkungen in den Verträgen an: Berichterstattung in Zusammenhang mit dem Konzert ja, Weiterverwendung in unbekanntem Zusammenhang nein.
Krasse Beispiele zeigen, wie wichtig sich das Management teilweise nimmt: Da wird die vorherige Abnahme der Bilder verlangt oder gar eine komplette Übertragung aller Nutzungs- oder Urheberrechte. Letzteres ist oft bei einem ausländischen Management zu finden. Da eine Übertragung der Urheberrechte in Deutschland per Gesetz gar nicht zulässig ist, wird dann eben schnell ein Gerichtsstand im Ausland vereinbart. Selbstredend in einem Land, das die Übertragung der Urheberrechte zulässt.
Richtig lächerlich wird es, wenn die Verwendung der Bilder für Merchandisingzwecke untersagt wird: Ein vollkommen unnötiges Unterfangen. Denn wenn das Management sich mit dem Thema Urheberrecht auskennen würde, wüsste es, dass diese Art der Nutzung wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten ohnehin per Gesetz untersagt ist und somit auch nicht gesondert verboten werden muss.
Die Sicht der Fotografen
Für den Fotografen ist der Künstler in allererster Linie ein Motiv. Ob man von einer Redaktion beauftragt ist, die Bilder an eine Agentur zur Vermarktung gibt oder die Vermarktung selbst übernimmt, eines ist klar: Es muss ein lohnendes Motiv sein. Was sich heutzutage lohnt und was nicht, hängt von den Absatzmöglichkeiten ab. Dazu braucht man zunächst eine Akkreditierung. Und schon hier wird kräftig gesiebt. Gerade Onlinemagazine sind bei größeren Events so gut wie immer außen vor – Online wird nach wie vor als unseriös und unjournalistisch abgekanzelt, weil sich Onlinemagazine eben oft nicht an Konventionen halten, die im Printbereich jahrelang üblich waren. Reine Bildergalerien sind nicht gerne gesehen, es muss schon immer auch ein Text publiziert werden. Dass das vollkommen an der Zielgruppe vorbeigeht interessiert niemanden. Dabei werden auch harte Fakten wie zum Beispiel nachweisbare IVW-Abrufzahlen schlicht ignoriert. Dass ein Onlinemagazin in drei Stunden mehr Leser aus der relevanten Zielgruppe erreicht als eine Tageszeitung in drei Tagen – vollkommen belanglos.

Oasis - Spätere Veröffentlichung untersagt
Auch als freier Bildjournalist wird man sich oft mit dem Problem konfrontiert sehen, dass man mangels konkreten Redaktionsauftrag keine Akkreditierung bekommt. Denn wie oben schon angesprochen: Ohne Vorberichterstattung gibt es nur in recht wenigen Fällen einen Fotopass. Selbiges gilt auch für Agenturen, die recht häufig ausgeschlossen werden. Hier kommt neben der fehlenden Vorberichterstattung auch häufig die Argumentation der unkontrollierten Bildverteilung über die Agenturkanäle zum Tragen.
Wenn man denn doch eine Akkreditierung bekommen hat, stellt sich die Frage der Rentabilität: Den absoluten Tiefpunkt der Honorarvergütung stellt im Moment der Betrag von 7,60 EUR dar. Egal wie wenig Aufwand man betreibt: Zu diesem Tarif lohnt sich kein Bild der Welt. Nun zahlen nicht alle Redaktionen so schlecht, aber wer seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Bilder bestreiten will, sieht sich enormen Ausgaben gegenüber, bevor auch nur das erste Bild gemacht ist. Grob geschätzt bleiben vom Bildhonorar gerade mal 10-25% beim Fotografen, der Rest geht für monatliche Fixkosten, Miete, Steuer und andere Ausgaben drauf. Das kann also nur funktionieren, wenn man ein Bild mehrfach verkaufen kann. Deshalb kann die Einschränkung auf eine einzige Publikation bedeuten, dass sich der Auftrag schon nicht mehr lohnt und man schlimmstenfalls sogar draufzahlt. Und auch die Einschränkung auf einen bestimmten Zeitraum bedeutet Verluste: Mit der Zeit verdient man zu einem guten Teil auch an Archivverkäufen – wenn die nicht möglich sind, bedeutet das weniger Einnahmen.
Für die Fotografen bedeuten die Einschränkungen also klare geldliche Verluste. Einerseits sollen sie zwar für eine professionelle und hochwertige Berichterstattung sorgen, andererseits will man ihnen den Verdienst an den Bildern unmöglich machen. Und in einigen Fällen auch kostenlos von ihrer Arbeit profitieren. Verträge, in denen die unentgeltliche Übertragung der weltweiten Nutzungsrechte gefordert werden, sind keine Seltenheit.
Die rechtliche Sicht
Rein rechtlich kann man gegen die Vorlage eines Vertrags nichts machen. Konzerte gelten in Deutschland als private Veranstaltungen, die grundsätzlich dem Hausrecht des Veranstalters unterliegen. Auch die Pressegesetze der Länder sehen keine Ausnahmeerlaubnis für Veranstaltungen in privaten Räumlichkeiten vor, selbst wenn sie der Öffentlichkeit zugänglich sind. Und auch inhaltlich kann aufgrund der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit alles vereinbart werden, was nicht gegen die guten Sitten verstößt oder durch Gesetze verboten ist. Und wenn ein ausländischer Gerichtsstand vereinbart wird, müsste man den Vertrag ohnehin von einem Rechtsexperten des jeweiligen Lands prüfen lassen. Als Fotograf steht man den Verträgen also machtlos gegenüber. Man kann sie unterschreiben und mit Uhrzeit datieren, um zu dokumentieren, dass man wenige Minuten vor dem Auftritt mit dem Vertrag konfrontiert wurde. Das könnte bei einer Auseinandersetzung von Interesse sein, weil es den Nötigungscharakter belegt. Wer trotz des unterschriebenen Vertrags in anderen Medien oder zu späteren Zeitpunkten publiziert, muss sich allerdings auch des Risikos bewusst sein. Auch wenn mir kein einziger Fall bekannt ist, in dem es zu einer Auseinandersetzung kam, so ist die rechtliche Lage eindeutig: Es gilt, was unterschrieben wurde.
Hin und wieder regen sich Boykotte gegen Verträge. Das ist gut und sollte zur Regel werden. Doch leider sieht die Realität anders aus: Im hart umkämpften Bildermarkt wird sich immer ein Kollege finden, dem das Hemd näher ist als die Hose und der stillschweigend den Vertrag unterschreibt um die paar Euros einzustecken, die er für seine Bilder bekommt. Man kann also ohne Umschweife sagen, dass mit der Vorlage der Verträge eine gewisse Marktmacht ausgenutzt wird. Und letztlich erfährt man als Fotograf auch recht wenig Unterstützung seitens der Verbände. Die nehmen sich zwar bisweilen der Themen an, veröffentlichen dann aber oft nicht einmal eine Pressemitteilung – geschweige denn, dass sie etwas unternehmen um das Thema gemeinsam mit den Veranstaltern mal grundsätzlich zu besprechen.
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Ein Kommentar
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c-v am 23.04.2009, 18:58
am besten fand ich letztend den (Dir auch bekannten
Vertrag incl. “alle Bilder senden an …@$FREEMAILER oder per CD” – schade nur, wenn man gar keine Vertragskopie bekommt, ich bin immer so vergesslich
c-v