Was darf ich eigentlich mit den Bildern anfangen?
Schlagworte: Akkreditierung, Journalismus, Rechtliches, Verhalten
Immer wieder wird gefragt, was man mit den Bilder machen darf, die man auf einem Konzert geschossen hat. Oft dreht es sich um den Verkauf der Bilder. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten.
Grundsätzlich ist es so, dass Konzerte meistens auf Privatgelände stattfinden. Deshalb darf auch derjenige, der das Hausrecht hat, entscheiden ob fotografiert werden darf. Das kann der Eigentümer sein, meistens wird es jedoch der Veranstalter sein, der das Hausrecht während der Veranstaltung hat. Ein Konzert ist also keineswegs eine öffentliche Veranstaltung, auf der man nach Lust und Laune Fotos machen darf. Damit ist schon mal geklärt, wer die Erlaubnis zum Fotografieren geben kann, und warum es die nicht für alle gibt.
Was darf man denn aber nun mit den gemachten Bildern anfangen? Grob gesagt: Bis auf die redaktionelle Nutzung nichts. Die Akkreditierungen werden zum Zweck der Berichterstattung vergeben. Damit sind aktuelle Berichte zum Konzert sowie die Anlage eines Archivs für spätere Berichterstattung gemeint. Manche Bands sind zwar so eitel, dass sie die Speicherung und Archivierung per Vertrag ausschließen – trotzdem darf mit den Bildern ein aktueller Bericht verschönert werden oder z.B. eine Galerie zum aktuellen Konzert angelegt werden. Aber die Bilder für eine erneute Ankündigung des selben Künstlers im nächsten Jahr noch mal verwenden ist nicht erlaubt. Alles, was über die aktuelle Berichterstattung hinausgeht kann man getrost unter dem Punkt “Todsünde” abhaken. Vor allem wenn es Richtung Merchandising geht – also Poster, Kalender, T-Shirts, Fan-Bildchen und so weiter.
Das gilt im Übrigen auch für Ausstellungen oder Bücher bzw. Bildbände oder den Verkauf von Abzügen an Fans – selbst wenn er unter der Auflage der ausschließlich privaten Nutzung erfolgt. Es ist dabei auch vollkommen egal ob man das nur mit Kostendeckung oder mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt. Es geht nichts ohne die Zustimmung des Künstlers. Die zu bekommen dürfte allerdings schwer sein. Wer dagegen verstößt muss sich (vollkommen zurecht) auf Schadenersatzforderungen gefasst machen.
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13 Kommentare
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DasMaddin am 21.03.2009, 15:53
Darf ich denn als Referenz Bilder eines Konzerts auf meiner Homepage zeigen?
M.
Pixx am 13.08.2009, 23:14
Hi echt gut aufgebaut hier.
Ich hab nur eine Frage, ich soll Fotos auf einem kleinen Event machen.
Der Veranstallter ist ein Freund, und er hat schon Vertäge mit den Bands gemacht. Aber es fehlt eine Klausel das die dort gemachten Bilder auch von mir bzw von irgendjemanden verwendet werden dürfen (oder Kommerziell genutz werden).
Nun soll ich einen Vertrag zwischen Mir und den Bands machen. Kann das überhaubt Klappen, da der Veranstalter ja das Hausrecht hat?
Oder kann ich einfach einen Formlosen Vertrag machen?
Vielen Dank für eine Rückmeldung
c-v am 14.08.2009, 04:41
Moin Pixx,
da wir mit einer detaillierten Beantwortung Deiner Frage schon arg in Riuchtung Rechtsberatung schliddern wuerden, nur kurz der Gedanke: Wenn der Va. die Bilder haben will (Du *sollst* ja dort fotografieren), soll er auch das rechtliche klaeren, ggf. mit einem Vertrags-Nachtrag.
Ich wuerde mich da ganz gepflegt raushalten, gerade wenn es um eine komerzielle und nicht rein journalistische Verwendung geht
c-v
JensNRW am 14.08.2009, 17:18
Was hat denn Pixx davon, wenn es einen Vertrag zwischen dem Veranstalter und den Bands gibt? Hier werden mal wieder alle möglichen “Rechte” durcheinander geworfen.
c-v am 16.08.2009, 07:37
Moin JensNRW,
es las sich so, dass der Va. die Bilder auch nutzen will – warum soll sich Pixx bei jeder Band (gerade bei einem Festival mit vielen Bands ist das schnell eine Schweinearbeit) denn darum kuemmern? Ich wuerde dieses ‘kuemmern’ denjenigen auf’s Auge drucken, der die Bilder haben will – zumal dieser Aufwand des Fotografen idR nicht bezahlt wird…
c-v
Pixx am 16.08.2009, 17:17
HI danke für die Antworten.
Also es sind ganze 5 Bands ,ich soll nacher das recht haben die Bilder weiterzuverkaufen.
Ich habe jetzt selbst einen Vertrag geschrieben, indem ich festlege, das ich alle Bilder kommerziell nutzen darf, die Bands die auch bekommen und auch nutzen dürfen.
Das Hausrecht habe ich ja bekommen, einladung vom veranstalter zum Fotos machen.
Jetzt muss ich ja das recht abdecken das ich fotos der Bands nutzen darf.Damit nicht nacher alles auf der Homepage ist und eine Band, weil sie enteuscht war sagt sie hätten das nicht gewollt, und mich Verklagen.
Da vor will ich mich absichern
Der veranstallter kauft mir auch eine DVD der Bilder ab.
c-v am 16.08.2009, 22:02
| Das Hausrecht habe ich ja bekommen,
| einladung vom veranstalter zum Fotos machen.
*autsch* – ich bin raus aus der Nummer, bitte lass Dich (auch wegen des Vertrages) dringend von einem Rechtskundigen (Anwalt!) beraten…….
c-v
Pixx am 16.08.2009, 22:54
c-v
ich meinte nicht das ich das Hausrecht habe nur weil ich ne einladung bekommen habe.
den Vertrag hab ich schon längst.
vreni am 22.12.2009, 23:24
Hallo!
Ich habe auch Fotos auf einem Konzert gemacht und möchte diese auf meiner HP zeigen (nicht verkaufen). Ist das möglich oder muß ich mich da im nachhinein rechtlich absichern?
V.
Peter am 23.12.2009, 14:05
@vreni: Wenn Du eine Akkreditierung hattest, sollte das kein Problem sein. Falls die Bilder ohne Genehmigung aus dem Zuschauerraum gemacht wurden, wäre ich etwas vorsichtiger.
vreni am 23.12.2009, 14:28
Geht es da um das Hausrecht des Veranstalters? Denn ich finde auf der betreffenden Seite nirgends Hinweise, dass es nicht erlaubt war/ist.
Peter am 23.12.2009, 15:03
@vreni: Klär’ das doch mal am besten direkt mit dem Veranstalter, hier ist das ein bisschen schwierig, da ich die genauen Umstände nicht kenne…
Karl Birkefeld am 13.01.2010, 12:48
Sehr gute Erklärungen! Mehr Info darüber ist einfach nicht nötig, mein Kompliment!